Planen und Bauen unter deutschen Baubestimmungen

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Laut European Innovation Scoreboard 2016 rangiert Deutschland als Innovations führer in der Baubranche, basierend auf der Innovation im Land insgesamt und den Aufwendungen für Forschung und Entwicklung. Deutschlands Innovationsleistung erreichte 2012 den Höhepunkt und lag 28% über dem Gesamtdurchschnitt in der EU. Dieser Wert fiel 2015 auf 21%, aber das Land belegt immer noch einen der Spitzenplätze, was Investitionen und Innovationen betrifft.

Bauforschungsausgaben

Zwischen 2009 und 2014 wiesen in Deutschland die Forschungs- und Entwicklungsausgaben in der Wirtschaft (BERD) für die Baubranche im Allgemeinen positive Trends in allen Teilsektoren auf. Die BERD-Ausgaben in der Bau- und Immobilienbranche machten 2014 insgesamt 80 bzw. 0,7 Millionen Euro aus. Seit 2008 nahmen die Forschungs- und Entwicklungsausgaben in der Baubranche um 43,9% zu (55,6 Millionen Euro), während für Forschung und Entwicklung im Immobiliensektor seit 2009 17% mehr ausgegeben wurden.
Deutschlands Bauboom des letzten Jahrzehnts ist hauptsächlich der staatlichen Förderung von Bauforschungsprojekten und Forschungsinitiativen zur Entwicklung von Lösungen für den Klimawandel zu verdanken.

Energieoptimiertes Bauen (EnOB)

2014 leitete das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie eine Bauforschungsprojektinitiative ein, in deren Rahmen ein Budget von 23,7 Millionen Euro für 5 Forschungsbereiche bereitgestellt wurde:

  • EnBau (Energieoptimierter Neubau), wobei es um die Planung und Errichtung von Büros, öffentlichen und Gewerbeflächen und Gebäuden mit minimalem Energiebedarf geht.
  • EnSan (Energiegerechte Sanierung), Erprobung innovativer Sanierungsmaterialien und -technologien.
  • EnBop (Energetische Betriebsoptimierung), wobei der Schwerpunkt auf der Optimierung der Gebäudeperformance herkömmlicher und innovativer, nicht für den Wohnungsbau bestimmter Projekte durch innovative Tools und Dienstleistungen liegt.
  • LowEx (Niedrigenergietechnologien), beinhaltet die Nutzung innovativer Systeme für Gebäude und Energieversorgung und erneuerbare Energiequellen wie Solarenergie.
  • ViBau (Vakuumisolierung im Baugewerbe), beinhaltet die Einbeziehung hocheffizienter Vakuumisolationspaneele (VIP) in Bauprojekte usw.

Eine weitere Forschungsinitiative der deutschen Regierung nennt sich „Zukunft Bau“ und erfolgt in Zusammenarbeit des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) mit dem Fraunhofer IRB. Dabei handelt es sich um eine Bauinitiative, die sich auf Lösungen in Zusammenhang mit dem Klimawandel, der Mobilität und dem demographischen Wandel konzentriert.
Eine institutionelle Förderung von 4,3 Millionen Euro wurde dem Karlsruher Institut für Technologie vom Bundesministerium für Bildung und Forschung für die Entwicklung und Vermarktung von Celitement®, einem umweltfreundlichen, nachhaltigen Zement, gewährt. Das Karlsruher Institut für Technologie erhält jährlich eine staatliche Förderung von 232 Millionen Euro für andere Innovationsprojekte, darunter die langfristige Erhaltung von Schlüsselinfrastrukturen (Prävention im Bauwesen).
Die derzeitige Digitalisierung der Baubranche im Allgemeinen stimuliert ebenfalls die Innovation.  Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur unterstützt die Nutzung von BIM für die gesamte Planungs-, Bau- und Betriebskette in der Branche. Zusätzlich zu einem nationalen Schritt der BIM-Implementierung, der 2015 präsentiert wurde, wird ab 2020 eine neue Norm für den Einsatz von BIM für Verkehrsinfrastrukturprojekte gelten, einschließlich anderer öffentlicher Arbeiten.  Um die staatlichen Bemühungen zu unterstützen, treibt eine Branchenallianz namens „Planen-Bauen 4.0 GmbH“ ebenfalls die Digitalisierung der Baubranche voran.

Politische Maßnahmen

Die deutsche Baubranche wird derzeit vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie und vom Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur auf nationaler Ebene geformt.  Die Energiewende ist das größte Infrastrukturprojekt seit Gründung der Bundesrepublik und hat aufgrund moderner Bestimmungen für neue und alte Gebäude erhebliche Auswirkungen auf die Baubranche.  Die jüngsten Bestimmungen traten aufgrund des herausfordernden Ziels der Reduzierung des Heizbedarfs des Landes zur Erreichung eines nahezu kohlenstoffneutralen Gebäudebestands bis 2050 in Kraft.
Seit 2006 sind die Länder komplett für die Umsetzung von sozialen Wohnungsbauprogrammen (die hinsichtlich Schwerpunkt und Größe beträchtlich variieren) zuständig und leiteten verschiedene lokale Aktivitäten ein, die sich auf die Baubranche auswirken (etwa berufliche Weiterbildung und regionale Finanzierungsprogramme).

Die Wohnbauoffensive

Neben den regionalen politischen Maßnahmen verordnen die Bundesländer auch mehrere Maßnahmen zur Senkung der Kosten und zur Behebung des Wohnraummangels. Die Wohnbauoffensive wurde vom BMUB als umfassendes Standardpaket zur Beseitigung des Wohnraummangels und zur Bekämpfung des Anstiegs der Immobilienpreise eingeführt. Das Zehn-Punkte-Programm befasst sich mit niedrigeren Grundstückspreisen, Bauanreizen, einer Straffung des Bauplanungsrechts und der Förderung von kostengünstigem Wohnraum. Diese Initiative wird mit dem Bündnis für bezahlbares Wohnen und Bauen, einer Kooperation des BMUB, die 2014 ins Leben gerufen wurde und zentrale Interessenvertreter im Bauwesen zusammenführte, durchgeführt, um das Problem der in die Höhe schnellenden Wohnungspreise zu lösen.

Wohngeldgesetz

In Deutschland existiert auch eine gut etablierte Praxis der Gewährung von Wohngeld für einkommensschwache Familien, um die Mietzahlung zu unterstützen. Politik ist im Wohngeldgesetz festgelegt. 2016 wurde die Wohngeldzahlung erhöht und liegt, je nach Größe des Haushalts, Mietkosten und Gesamteinkommen des Haushalts, zwischen 300 und 1000 Euro.
Wohnungsbaugenossenschaften spielen bei der Bereitstellung von Sozialwohnungen und bezahlbaren Mieten eine enorme Rolle. 2017 wird das Ministerium Wohnungsbaugenossenschaften mit 1,5 Milliarden Euro für den sozialen Wohnungsbau unterstützen, was eine Erhöhung um das Dreifache gegenüber 2015 wäre.

Versicherungs- und Haftungsbestimmungen

Vorschriften und gesetzliche Normen werden teilweise durch Bundesgesetze und in großem Maße durch die einzelnen Länder definiert. Das Bürgerliche Gesetzbuch enthält Bestimmungen bezüglich der Haftung, etwa für Verletzungen, die Dritten verursacht werden, Verstoß gegen Satzungen und Haftung für Schäden, die durch Subunternehmer oder Agenten verursacht werden, sowie die Haftung bestimmter Bauparteien (Architekten, Ingenieure, Bauunternehmer) für Baumängel.
Das Bürgerliche Gesetzbuch legt normalerweise eine 3-jährige Verjährungsfrist fest, jedoch eine zweijährige bei Werkleistungen, die auf Herstellung, Wartung oder Veränderung einer Sache gerichtet sind und 5 Jahre bei Werkleistungen, die auf Herstellung, Wartung oder Veränderung eines Bauwerks gerichtet sind.
An Versicherungen kann ein Auftragnehmer die Haftpflichtversicherung oder die Bauleistungsversicherung für laufende Arbeiten abschließen, die die Deckung für Schäden und Diebstahl umfasst. Die Gebäudeversicherung deckt auch Naturkatastrophen ab.

Bauvorschriften

Deutschlands Baugesetze sind zum Teil Bundes- und zum Teil Ländersache.  Das Bauplanungsrecht fällt unter die Zuständigkeit des Bundes und bestimmt, für welche Zwecke das Grundstück genutzt werden darf und ob ein Bauvorhaben in seine Umgebung passt. Die Bundesländer sind für das Bauordnungsrecht zuständig, das bestimmt, wie Gebäude so geplant und gebaut werden können, dass sie den Anforderungen des Planungsrechts genügen.

Die Musterbauordnung

Die Musterbauordnung ist ein Bundesgesetz, das einen Prototyp bietet, auf dem jedes Land seine eigenen Bauvorschriften aufbauen kann. Damit eine Baugenehmigung erteilt wird, muss ein Bauvorhaben alle Planungs- und Baubestimmungen und alle anderen relevanten Vorschriften erfüllen. Beispielsweise ist das Energiezertifikat (EnEV-Ausweis) auf der Grundlage des Energieeinsparungsgesetzes und der Energieeinsparverordnung zwingend vorgeschrieben, um eine Baugenehmigung zu erhalten.

Vertragliche Bestimmungen

Auf Bundesebene festgelegte vertragliche Regelungen, wie die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen – VOB ergänzen den gesetzlichen Rahmen. Diese Standardregelungen sind bei der Vergabe öffentlicher Aufträge obligatorisch und werden auch bei privaten Bauprojekten angewandt. Vertragliche Bestimmungen definieren auch die Haftung zwischen den Beteiligten am Bauprojekt.

Verbraucherrechte

In Deutschland werden die Rechte des Verbrauchers beim Kauf einer Immobilie durch die Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV) geschützt. Dieses Gesetz legt den maximalen Anteil am Kaufpreis fest, den ein Kunde während der Erschließungsphasen der Immobilie zahlen muss. Falls sich irgendwelche Gefahren aus der Nichteinhaltung der jeweiligen Regelungen bei Planung, Beaufsichtigung oder Ausführung von Bauarbeiten ergeben, gilt unter Umständen das Strafgesetzbuch (StGB).
Jedes Land gibt eine Liste der technischen Baubestimmungen mit Verweis auf die Normen des Deutschen Instituts für Normung, DIN  für Planung, Konzeption und Durchführung von Bauarbeiten und ihre Teile heraus. Das DIBt (Deutsches Institut für Bautechnik) ist verantwortlich für die Erstellung der Liste im Auftrag der Länder. Dabei haben die DIN-Normen offiziellen Status und sind für Bauvorhaben und für die Herstellung von Baumaterialien, Bauelementen und Konstruktionssystemen bindend.
Für ein gründliches Verständnis der deutschen Baubranche empfehlen wir Ihnen, zu lesen, wie man nach den deutschen Bauvorschriften plant und baut. Wir bieten auch einen Artikel, im dem es um Zeit- und Kostenüberschreitungen in großformatigen deutschen Bauprojekten geht. Vielleicht interessiert Sie auch der derzeitige deutsche Bauboom.